Klimaschutzmaßnahmen an Wohngebäuden
Folgende Klimaschutzmaßnahmen an Wohngebäuden werden gefördert:
- Energieberatung (Beratung durch Energiefachberater des Handwerks: 50 %, max. 75€; Beratung durch unabhängigen Energieberater: 50 %, max. 150 €)
- Dachdämmung (10€/m2, max. 1.500€)
- Außenwanddämmung (10€/m2, max. 2.000€)
- Fenster (20€/m2, max. 1.500€)
- Außentüren (60€/m2, max. 300€)
- Blower-Door-Test zur Qualitätssicherung (200€)
- Lüftung (Dezentral: Zuschuss pro Anlage 150 € max. 750 €;
Zentral: Zuschuss 750 EUR)
Die Gesamtförderung ist auf maximal 3.000 € pro Wohngebäude (Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus) bzw. pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern begrenzt.
Freiwillige Angaben zur Statistik: